Ex-OK-Chef der Ski-WM Crans-Montana ist verurteilt
Ein Gericht im Wallis hat den früheren Chef der Ski-WM verurteilt. Er muss aber nicht ins Gefängnis.
Das Bezirksgericht Brig hat am 6. November 2026 Claude-Alain Schmidhalter . Das Bezirksgericht ist ein Gericht im Kanton Wallis.
Schmidhalter war Präsident vom OK der Ski-WM in Crans-Montana. Das OK ist ein Komitee. Das Komitee organisiert die Ski-WM.
Das Gericht sagt: Er hat Geld von anderen falsch benutzt. Er wollte selbst mehr Geld haben. Das heißt . Ein Geschäftspartner ist auch verurteilt.
Schmidhalter bekommt 12 Monate Freiheitsstrafe. Die Strafe ist . Er muss nicht ins Gefängnis, wenn er zwei Jahre lang keine neue Straftat macht.
Laut SRF muss Schmidhalter eine von 5000 Franken zahlen. Eine Busse ist eine Strafe in Geld.
Vom Vorwurf des Betrugs hat das Gericht beide Männer freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft wollte eine höhere Strafe. Sie wollte 23 Monate Freiheitsstrafe.
Schmidhalter bestreitet alle Vorwürfe. Ob er das Urteil will, ist noch nicht klar.
Das Bezirksgericht Brig hat den früheren OK-Präsidenten der Ski-WM in Crans-Montana verurteilt. Das Urteil fiel milder aus, als die Staatsanwaltschaft verlangt hatte.
Das Bezirksgericht Brig im Kanton Wallis hat am 6. November 2026 Claude-Alain Schmidhalter . Er war Präsident des Organisationskomitees (OK) der alpinen Ski-WM in Crans-Montana.
Das Gericht sprach ihn wegen mit Bereicherungsabsicht schuldig, zusammen mit einem Geschäftspartner. Das bedeutet: Jemand verletzt die Interessen eines anvertrauten Vermögens, um sich zu bereichern.
Die Strafe lautet auf 12 Monate Freiheitsstrafe. Sie ist und gilt mit zwei Jahren Probezeit. Wer in dieser Zeit keine neue Straftat begeht, muss nicht ins Gefängnis. Laut SRF kommt für Schmidhalter eine von 5000 Franken dazu.
Vom Vorwurf des Betrugs sprach das Gericht beide Männer frei. Laut SRF ging es dabei um einen Aktienverkauf im Jahr 2020.
Die Vorwürfe betreffen ein Ingenieurunternehmen im Oberwallis. Schmidhalter und ein früherer Geschäftspartner sollen jemanden um mehr als 300'000 Franken geschädigt haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte 23 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 10'000 Franken Busse gefordert. Laut SRF verlangte die Verteidigung einen Freispruch.
Schmidhalter war auch Vizepräsident des Skiverbands Swiss-Ski. Laut SRF wurde er von Swiss-Ski suspendiert und trat danach aus dem OK und der Geschäftsleitung aus.
Schmidhalter bestritt alle Vorwürfe. Ob er das Urteil wird, war zunächst offen.
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Wörter zum Text
- verurteilenEin Gericht sagt: Eine Person hat etwas Verbotenes getan. Sie bekommt eine Strafe.
- die ungetreue GeschäftsbesorgungPlural: die ungetreuen GeschäftsbesorgungenEine Person arbeitet mit fremdem Geld und schadet damit anderen. Sie will selbst mehr Geld haben.
- bedingtDie Strafe wird nur dann wirklich vollzogen, wenn man in der Probezeit wieder etwas Verbotenes tut.
- anfechtenMan ist mit einem Urteil nicht einverstanden und geht dagegen vor.
- die BussePlural: die BussenEine Strafe, bei der man Geld zahlen muss.
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2Was bedeutet die bedingte Freiheitsstrafe für Schmidhalter?
3Was wollte die Staatsanwaltschaft?